Delphin water systems
FAQ
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Allgemeine Fragen
zu dezentrale Kläranlagen und Kleinkläranlagen
Was ist eine dezentrale Kläranlage für häusliches Schmutzwasser und wofür wird sie eingesetzt?
Eine dezentrale Kläranlage dient der Reinigung von häuslichem Abwasser aus Haushalten, Gewerbe oder Industrie. Ziel ist es, Schadstoffe, organische Belastungen und Nährstoffe zu entfernen, bevor das gereinigte Wasser wieder in den natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt wird. Moderne Kläranlagen tragen damit wesentlich zum Umwelt- und Gewässerschutz bei.
Für wen sind dezentrale Kläranlagen sinnvoll?
Welche Vorteile bieten moderne Kläranlagen?
Moderne Kläranlagensysteme überzeugen durch hohe Reinigungsleistung, energieeffizienten Betrieb und kompakte Bauweise. Sie sind automatisiert, wartungsarm und lassen sich flexibel an unterschiedliche Anforderungen anpassen. Zudem helfen sie, gesetzliche Umweltauflagen für die Abwasser-Grenzwerte sicher einzuhalten.
Welche Voraussetzungen müssen für den Einbau einer dezentralen Kläranlage erfüllt sein?
Für den Einbau einer dezentralen Kläranlage müssen mehrere technische und rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:
- Keine Anschlussmöglichkeit an die Kanalisation: Das Grundstück darf nicht wirtschaftlich oder technisch sinnvoll an ein öffentliches Abwassernetz anschließbar sein.
- Genehmigung durch die zuständige Behörde: Der Einbau muss von der lokalen Wasser- bzw. Umweltbehörde freigegeben werden.
- Geeignete Standortbedingungen: Dazu zählen ausreichend Platz, geeignete Bodenverhältnisse und die Möglichkeit zur Ableitung des gereinigten Wassers (z. B. Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer).
- Einhaltung gesetzlicher Anforderungen: Die Anlage muss den geltenden Normen und Reinigungsanforderungen entsprechen.
- Fachgerechte Planung und Installation: Planung, Einbau und Inbetriebnahme sollten durch qualifizierte Fachbetriebe erfolgen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, lässt sich eine dezentrale Kläranlage sicher, effizient und langfristig betreiben.
Wann ist der Einbau einer dezentralen Kläranlage erforderlich und wer schreibt das vor bzw. genehmigt sie?
Eine dezentrale Kläranlage ist immer dann erforderlich, wenn ein Gebäude nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden kann oder darf. Das ist häufig in ländlichen oder abgelegenen Gebieten der Fall. Die Verpflichtung zum Einbau wird in der Regel von der zuständigen Wasserbehörde bzw. Umweltbehörde vorgegeben. Grundlage sind nationale Wasser- und Umweltgesetze sowie regionale Vorschriften. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Abwasser auch ohne Kanalanschluss ordnungsgemäß gereinigt wird und keine Belastung für Boden oder Gewässer entsteht. In vielen Fällen erfolgt die Anordnung im Rahmen von Baugenehmigungen oder bei der Sanierung bestehender Abwasseranlagen.
Welche Informationen bzw. Anforderungen sind für die Auswahl von Kläranlagen wichtig?
Die Auswahl einer geeigneten Kläranlage hängt von verschiedenen technischen, hydraulischen, biologischen und örtlichen Rahmenbedingungen ab. Mithilfe des Bemessungsbogens werden die notwendigen Informationen zu Abwasseranfall, Belastung, Nutzung, Grundstückssituation und behördlichen Vorgaben erfasst, damit die Kläranlage bedarfsgerecht geplant und dimensioniert werden kann. Weitere Informationen werden benötigt, wie:
- Anschlussgröße / Einwohnerwerte
- Abwassermengen und Lasten
- Ablaufanforderungen
- Nutzungsart (dauerhaft, saisonal, gewerblich)
- Grundstücks- und Einbausituation
- Vorhandene Vorbehandlung
- Energieversorgung
- Gewünschte Zusatzfunktionen (Hygienisierung, Wasserwiederverwendung etc.)
- Behördliche Auflagen
Wie aufwendig sind Betrieb und Wartung einer dezentralen Kläranlage?
Der Betrieb moderner dezentraler Kläranlagen ist in der Regel einfach und weitgehend automatisiert. Regelmäßige Wartungen durch Fachbetriebe stellen eine dauerhaft hohe Reinigungsleistung sicher. Der genaue Wartungsaufwand hängt von der Anlagengröße und Nutzung ab, ist jedoch bei hochwertigen Systemen überschaubar und planbar.
Welche unterschiedlichen Abwasserbehandlungsverfahren für dezentrale Kläranlagen gibt es?
Die wesentlichen Systeme am Markt sind:
- Festbettverfahren (Bio-Reaktor)
- Aktiv belüftetes Biofilmverfahren auf Trägermaterial
- Feste Biomasse auf Trägern → hohe Schlammalterstabilität
- Integrierte Speicherzonen ermöglichen Abpufferung von Lastspitzen und Unterlastphasen
- Prozesssteuerung flexibel → stabile Ablaufwerte auch bei intermittierendem Zulauf
- Wirbelbettverfahren bzw. Wirbelschwebebettverfahren
- Aktiv belüftetes Biofilmverfahren mit frei beweglichen Aufwuchskörpern
- Biofilm wächst auf Trägermedien, die durch Belüftung in Bewegung gehalten werden
- Hohe spezifische Oberfläche und gute Sauerstoffübertragung
- Permanente Durchmischung verhindert lokale Überlastungen
- Sequencing Batch-Reactor (SBR)
- Chargenweise Beschickung mit definierten Phasen (Füllen → Belüften → Absetzen → Ablassen)
- Flexibel bei schwankendem Zulauf
- Gute Pufferung durch interne Speicher- und Belüftungszyklen
- Stromlose Festbettverfahren (Biofilter)
- Passives Biofilmverfahren ohne elektrische Belüftung
- Kein Stromverbrauch, wenig mechanische Komponenten
- Robust bei sehr geringer Nutzung
- Begrenzte Nitrifikationsleistung, abhängig von natürlichem Sauerstoffeintrag
- Klassisches Belebtschlammverfahren
- Kontinuierlich belüfteter Suspensionsreaktor
- Gute Reinigung bei konstantem Zulauf
- Empfindlich bei Unterlast → endogene Atmung, Abbau von Biomasse, verzögerte Wiederanfahrphasen
Für dezentrale Kläranlagen gibt es verschiedene Ablaufklassen. Welche Ablaufklasse benötige ich?
Die erforderliche Ablaufklasse richtet sich nach den behördlichen Vorgaben und den örtlichen Gegebenheiten. Entscheidend ist, wie sensibel das Umfeld ist, in das das gereinigte Abwasser eingeleitet wird.
Grundsätzlich werden folgende Ablaufklassen unterschieden:
- C – Kohlenstoffabbau (Standardanforderung)
- N – Nitrifikation (Umwandlung von Ammonium zu Nitrat)
- D – Denitrifikation (Abbau von Nitrat zu Stickstoffgas)
- P – Phosphorelimination
- H – Hygienisierung (Keimreduktion)
In vielen Fällen ist C ausreichend.
In sensiblen Gebieten oder bei Einleitung in Gewässer werden jedoch häufig weitergehende Anforderungen gestellt, z. B.:
- C + N (zusätzliche Nitrifikation)
- C + N + D (vollständige Stickstoffelimination)
- C + N + D + P (zusätzliche Phosphorentfernung)
- + H (Hygienisierung, z. B. bei Einleitung in Badegewässer oder zur Wiederverwendung)
Die Denitrifikation (D) ist insbesondere dann erforderlich, wenn Stickstoffeinträge in Gewässer reduziert werden müssen, um Überdüngung (Eutrophierung) zu vermeiden. Die Hygienisierung (H) dient der zuverlässigen Reduktion von Krankheitserregern. Eine häufig eingesetzte und besonders umweltfreundliche Methode ist die UV-Desinfektion: Dabei wird das gereinigte Abwasser mit UV-Licht bestrahlt, wodurch Keime, Bakterien und Viren inaktiviert werden – ganz ohne den Einsatz von Chemikalien. Welche Ablaufklasse konkret notwendig ist, wird von der zuständigen Wasserbehörde im Rahmen der Genehmigung festgelegt.
Unser Tipp: Eine frühzeitige Abstimmung mit den Behörden sowie eine fachkundige Planung stellen sicher, dass die Anlage sowohl wirtschaftlich als auch regelkonform ausgelegt wird.
Wo verbleibt das gereinigte Abwasser?
Das gereinigte Abwasser wird nach der Behandlung in der Kläranlage wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt. Die konkrete Art der Ableitung hängt von den örtlichen Gegebenheiten und den behördlichen Vorgaben ab.
Typische Möglichkeiten sind:
- Versickerung im Boden: Über eine Versickerungsanlage wird das Wasser in den Untergrund eingeleitet und zusätzlich natürlich gefiltert.
- Einleitung in ein Gewässer: Das gereinigte Abwasser kann in einen Bach, Fluss oder Graben eingeleitet werden – sofern die entsprechenden Ablaufwerte eingehalten werden.
- Ableitung über Drainagesysteme: In geeigneten Fällen erfolgt die Ableitung über technische Versickerungssysteme.
In bestimmten Anwendungen ist auch eine Wasserwiederverwendung möglich (z. B. zur Bewässerung, Reinigung, Löschwasserspeicher), sofern die hygienischen Anforderungen und wasserrechtlichen Vorgabenerfüllt sind. Welche Lösung im Einzelfall zulässig ist, wird von der zuständigen Wasserbehörde im Rahmen der Genehmigung festgelegt.
Muss ich mit Geruchsbelästigung auf meinem Grundstück rechnen?
Kurz gesagt: In der Regel müssen Sie nicht mit Geruchsbelästigung rechnen, solange die Kleinkläranlage richtig geplant, installiert und betrieben wird.
Normalfall: Moderne Kläranlagen sind so gebaut, dass keine Gerüche entstehen, wenn
- die Be- und Entlüftung korrekt funktioniert
- die Anlage regelmäßig gewartet wird
Wann kann es doch riechen?
Probleme entstehen meist nur, wenn:
- die Belüftung unzureichend ist (z. B. verstopfte Lüftungsleitungen)
- die Anlage falsch dimensioniert oder überlastet ist
- Wartung vernachlässigt wird
- sich Gase stauen (z. B. durch falsche Rohrführung)
Worauf sollten Sie achten?
- Genügend Abstand zu Terrasse, Fenstern und Aufenthaltsbereichen
- Lüftungsleitungen richtig führen (idealerweise über Dach)
- Regelmäßige Inspektion und Wartung
Fazit: Wenn alles fachgerecht umgesetzt ist, ist Geruch kein typisches Problem – aber Planung und Wartung sind entscheidend.
Übliche Mindestabstände (Richtwerte)
Die genauen Vorgaben können je nach Bundesland variieren, aber typische Praxiswerte sind:
- Zum Wohnhaus: ca. 5–10 Meter
- Zu Terrassen / Sitzplätzen: möglichst > 5 Meter
- Zu Nachbargrundstücken: meist ≥ 2–3 Meter
- Zu Brunnen / Trinkwasserquellen: mindestens 30–50 Meter
- Zu Bäumen: etwa 3–5 Meter (wegen Wurzeln)
Wichtig: Die Details können je nach Region z. B. durch die jeweilige Gemeinde oder das Landratsamt festgelegt werden.
Belüftung – der entscheidende Punkt
Die Be- und Entlüftung ist der Hauptfaktor gegen Gerüche:
- Entlüftung über Dach führen (nicht einfach im Garten enden lassen!)
- Fallleitungen im Haus dienen oft schon als Teil der Lüftung
- Keine Engstellen oder „Sackgassen“ im Rohrsystem
- Lüftungsöffnungen nicht in Aufenthaltsnähe
Richtige Platzierung der Anlage
- Nicht direkt neben Fenstern, Türen oder Terrassen
- Möglichst windabgewandt zu häufig genutzten Bereichen
- Gut zugänglich für Wartung und Entleerung
- Kein Einbau in Senken, wo sich Gase sammeln könnten
Betrieb & Wartung
- Regelmäßige Wartung (meist 1–2× jährlich Pflicht)
- Schlammabfuhr nach Bedarf
- Keine problematischen Stoffe einleiten (z. B. Chemikalien, Fette)
Praxis-Tipp: Selbst wenn die Mindestabstände eingehalten werden, lohnt es sich, „komfortabler“ zu planen (z. B. 8–10 m zur Terrasse statt 5 m). Das macht im Alltag oft einen großen Unterschied.
Was darf und was darf nicht in Kläranlagen eingeleitet werden?
ln Kläranlagen darf nur häusliches Abwasser eingeleitet werden, das diese weder beschädigt noch ihre Funktion beeinträchtigt, siehe DIN 1986-36.
Die DELPHIN® Kläranlagen mit vollbiologischem Festbettverfahren dienen der aeroben biologischen Reinigung des im Trennverfahren erfassten häuslichen Schmutzwassers sowie gewerblichen Schmutzwassers, soweit es mit häuslichem Schmutzwasser vergleichbar ist.
Der Kläranlage dürfen nicht zugeleitet werden:
- gewerbliches Schmutzwasser, soweit es nicht mit häuslichem Schmutzwasser vergleichbar ist,
- Fremdwasser, wie z. B. Kühlwasser, Ablaufwasser von Schwimmbecken, Niederschlagswasser, Drainagewasser.
Da die Reinigung des Abwassers durch Mikroorganismen erfolgt, die für ihr Wachstum ein ausgewogenes Nährstoffverhältnis C:N:P benötigen, ist darauf zu achten, dass diese Nährstoffe in ausreichendem Maße im eingeleiteten Abwasser vorhanden sind. Bei durchschnittlichem häuslichem Abwasser ist das optimal. Tritt dagegen eine zu einseitige Belastung auf, z. B. durch übermäßiges Waschen, kann es zu Problemen bei Aufbau und Erhalt der Biomasse kommen. Biozide Stoffe, die giftig auf die Mikroorganismen des Festbettbewuchses wirken, dürfen nicht in die Kleinkläranlage gelangen. Durch das Abtöten der Mikroorganismen wird die Reinigungsleistung der Kläranlage stark geschwächt. Biozide Stoffe sind z. B.:
- Pflanzenschutzmittel
- organische Lösungsmittel wie Pinselreiniger, Terpentin, Aceton, ...
- Lacke und Farbreste
- aggressive Reinigungsmittel
- Rohrreiniger
- Schädlingsbekämpfungsmittel
- bestimmte Medikamente in entsprechenden Mengen
Die Einnahme einiger Medikamente über einen langen Zeitraum bzw. die Einleitung von Ausscheidungen in denen Rückstände dieser Medikamente enthalten sind, kann negative Auswirkungen auf die Mikroorganismen des Festbettes haben. Beraten Sie sich in diesem Fall mit einem Fachmann. In den angeschlossenen Wohnungen ist darauf zu achten, dass Reinigungsmittel verwendet werden, die biologisch abbaubar und nicht giftig für die Mikroorganismen des Festbettbewuchses sind. Dies gilt für Spülmittel, Fußbodenreiniger, WC-Reiniger, etc. Feststoffe, die zur Verstopfung von Rohrleitungen und Anlagenteilen sowie zur Beschädigung von Pumpen führen können, dürfen nicht in die Kläranlage gelangen. Hierzu gehören unter anderem:
- Rasierklingen
- Slipeinlagen, Tampons, Watte, ...
- Q-Tips
- Plastikfolie
- Textilien (z. B. Nylonstrümpfe, Putzlappen, Taschentücher, ...)
- Vogelsand, Katzenstreu, ...
- Zement-, Gips-, Tonwasser, ...
- Windeln
- Öltücher
- Feuchttücher, wenn sie nicht ausdrücklich für die Entsorgung über die Toilette zugelassen sind
Das Entsorgen von Essensresten über die Kläranlage sollte weitestgehend vermieden werden. Das regelmäßige Einleiten von flüssigen Nahrungsmitteln wie Milch, Wein oder Saft kann zu einer Überlastung der Anlage führen. Eine Einleitung von festen Essensresten oder die Verwendung eines Schredders für Küchenabfälle ist grundsätzlich zu unterlassen. Auch bei der saisonalen Herstellung von Lebensmitteln (Herstellung von Marmeladen, Säften, Fleisch- und Wurstwaren, Einlegen von
Fisch, etc.) ist darauf zu achten, dass die dabei anfallenden Reststoffe nicht über das Abwasser, sondern auf anderem Wege entsorgt werden.
Für den Fall, dass Abwasser aus Großküchen bzw. Kantinen in der Anlage behandelt werden soll, muss zwingend ein Fettabscheider nach DIN EN 1825-1 und DIN EN 1825-2 sowie nach DIN 4040-100 vor der Anlage installiert werden. Der Fettabscheider muss entsprechend den Anweisungen des Herstellers betrieben und gewartet werden. Hydraulische Überlastungen des Fettabscheiders müssen vermieden werden.
Kläranlagen DELPHIN® cube / cube-X
Produkt & Betrieb
Für wen ist die Kläranlage DELPHIN® cube / cube-X geeignet?
Die Kläranlage DELPHIN® cube / cube-X im Festbettverfahren ist ideal für kommunale Haushalte und gewerbliche Anwendungen von 51 bis 1000 EW, die eine zuverlässige und vollbiologische Abwasserlösung ohne Chemikalieneinsatz suchen.
Typische Einsatzbereiche sind:
- Kleine Gemeinden und Ortsteile ohne zentrale Kanalisation
- Hotels, Gaststätten, Resorts und Ferienanlagen
- Campingplätze und Freizeitparks
- Gewerbe- und Industriebetriebe mit mittlerem Abwasseraufkommen
- Wohnanlagen oder Siedlungen im dezentralen Bereich
- Öffentliche Einrichtungen (z. B. Schulen, Sportanlagen, Pflege- und Altenheime)
Das eingesetzte Festbettverfahren sorgt für eine besonders stabile Reinigungsleistung – auch bei schwankenden Belastungen. Gleichzeitig ermöglicht der Verzicht auf Chemikalien einen umweltfreundlichen und wirtschaftlichen Betrieb mit geringem Wartungsaufwand. Damit eignet sich die DELPHIN® cube / cube-X optimal für alle Anwendungen, bei denen Zuverlässigkeit, Skalierbarkeit und Nachhaltigkeit im Fokus stehen.
Wie aufwendig ist der Einbau der Kläranlage DELPHIN® cube / cube-X?
Der Einbau erfolgt in der Regel schnell und unkompliziert durch qualifizierte Fachbetriebe bzw. zertifizierte DELPHIN Fachbetriebe. Durch das kompakte Systemdesign sind die Tiefbauarbeiten überschaubar. Bestehende Anlagen können häufig nachgerüstet oder modernisiert werden.
Details zum Einbau, siehe Einbau-, Betriebs- und Wartungsanleitung Kläranlage DELPHIN® cube / cube-X.
Kann die Kläranlage DELPHIN® cube /cube-X im Grundwasser eingebaut werden?
Kläranlagen DELPHIN® cube / cube-X
Einbau & Technik
Einbauanleitung
Grundwasser
Statik
Belüftung
Rohrgefälle
Domschächte
Wartung
Frostsicherheit
Verkehrsbelastung
Kläranlagen DELPHIN® cube / cube-X
Einbau & Technik
laufenden Kosten
Defekte
Geruch
Wartungsaufwand
Behörden
Stromverbrauch
Was passiert wenn etwas kaputt geht?
Kläranlagen DELPHIN® compact
Produkt & Betrieb
Für wen ist die Kleinkläranlage DELPHIN® compact geeignet?
Die vollbiologische Kleinkläranlage DELPHIN® compact im Festbettverfahren ist ideal für private Haushalte und kleinere gewerbliche Anwendungen von 1 bis 50 EW, die eine zuverlässige und nachhaltige Abwasserlösung ohne Chemikalieneinsatz suchen.
Typische Einsatzbereiche sind:
- Einfamilienhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser ohne Kanalanschluss
- Ferienhäuser, Wochenendhäuser und abgelegene Gebäude
- Ländliche Betriebe oder kleinere Gewerbeeinheiten
- Anwendungen mit schwankender Auslastung (z. B. saisonale Nutzung)
Das eingesetzte Festbettverfahren bietet dabei besondere Vorteile: Mikroorganismen siedeln sich auf festen Trägermaterialien an und sorgen für eine stabile Reinigungsleistung – auch bei wechselnden Belastungen. Der Verzicht auf Chemie macht das System besonders umweltfreundlich, reduziert den Betriebsaufwand und vermeidet zusätzliche Betriebskosten. Damit ist die DELPHIN® compact eine wirtschaftliche und langlebige Systemlösung aus recycelbarem Kunststoff Polyethylen für alle, die Wert auf einfache, sichere und nachhaltige Abwasserbehandlung legen.
Wie aufwendig ist der Einbau der Kleinkläranlage DELPHIN® compact?
Der Einbau erfolgt in der Regel schnell und unkompliziert durch qualifizierte Fachbetriebe bzw. zertifizierte DELPHIN Fachbetriebe. Durch das kompakte Systemdesign sind die Tiefbauarbeiten überschaubar. Bestehende Anlagen können häufig nachgerüstet oder modernisiert werden.
Details zum Einbau, siehe Einbau-, Betriebs- und Wartungsanleitung Kleinkläranlage DELPHIN® compact
Was ist zu beachten, wenn die Kleinkläranlagen DELPHIN® compact dauerhaft in Unterlast (saisonale Belastungsschwankungen) betrieben werden?
Die Kleinkläranlage DELPHIN® compact im Festbettverfahren ist sehr gut für schwankende Zulaufmengen geeignet. Dennoch sollten bei dauerhaftem Unterlastbetrieb (z. B. Ferienhäuser oder saisonal genutzte Gebäude) einige Punkte beachtet werden:
- Biologische Stabilität sicherstellen: Bei längeren Stillstandszeiten sinkt die Nährstoffzufuhr für die Mikroorganismen. Das Festbettverfahren bietet hier Vorteile, da sich die Biomasse auf Trägermaterialien hält und schneller wieder aktiv wird, sobald Abwasser anfällt.
- Regelmäßige Mindestbelastung sinnvoll: Längere Phasen ohne Zulauf können die biologische Aktivität reduzieren. Eine gelegentliche Spül- oder Grundlast (z. B. durch Wasserentnahme im Objekt) kann die Anlage stabilisieren.
- Wartung und Kontrolle nicht aussetzen: Auch bei geringer Nutzung müssen regelmäßige Wartungsintervalle eingehalten werden, um Funktion, Belüftung und Anlagentechnik sicherzustellen.
- Einstellungen prüfen lassen: Je nach Nutzungsprofil kann eine Anpassung der Betriebsparameter (z. B. Belüftungszeiten) durch den Fachbetrieb sinnvoll sein.
- Frost- und Standzeiten beachten: Bei längerer Nichtnutzung im Winter sollten frostgefährdete Komponenten geschützt und die Anlage fachgerecht betrieben oder abgesichert werden.
Dank des robusten Festbettverfahrens ist die DELPHIN® compact jedoch besonders gut für solche wechselnden Belastungen geeignet und regeneriert sich nach Nutzungsphasen schnell.
Download Fachbericht: „Dezentrale Abwasserreinigung im demografischen Wandel: Prozessstabilität bei Ferienhäusern und Wochenendnutzung sicherstellen.“ Fachzeitschrift gwf Wasser/Abwasser, Vulkan-Verlag.
Wie hoch sind die Betriebs- und Wartungskosten?
Die Kleinkläranlage DELPHIN® compact ist besonders für einen wirtschaftlichen Betrieb mit geringen Betriebskosten konzipiert. Der Stromverbrauch für den Membranverdichter (keine Pumpen nötig) ist gering und die Wartung erfolgt in planbaren Intervallen durch Fachbetriebe. Keine Technik im Abwasserraum die zum Ausfall durch Feuchtigkeit oder Verschmutzung ausfallen könnte. Dadurch bleiben die laufenden Kosten langfristig überschaubar.
Wie muss die Kleinkläranlage DELPHIN® compact gewartet werden?
Die Wartung ist von einem Fachbetrieb (Fachkundige*) mindestens zweimal im Jahr (im Abstand von ca. sechs Monaten) gemäß Wartungsanleitung durchzuführen. Die konkrete Wartungspflicht kommt überwiegend aus dem Wasserrecht, DWA-Regelwerk (DWA-A 221) sowie aus der Allgemein bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt.
*Fachbetriebe sind betriebsunabhängige Betriebe, deren Mitarbeiter (Fachkundige) aufgrund ihrer Berufsausbildung und der Teilnahme an einschlägigen Qualifizierungsmaßnahmen über die notwendige Qualifikation für Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen nachweislich verfügen.
Der Inhalt der Wartung ist mindestens Folgender:
- Einsichtnahme in das Betriebsbuch mit Feststellung des regelmäßigen Betriebes (Soll-Ist-Vergleich)
- Funktionskontrolle der betriebswichtigen maschinellen, elektrotechnischen und sonstigen Anlageteile wie Gebläse (Membranverdichter) und Pumpen bzw. Lufthebeanalgen (LHA)
- Wartung von Gebläse (Membranverdichter) und Pumpen nach Angaben der Hersteller
- Funktionskontrolle der Steuerung und der Alarmfunktion
- Einstellen optimaler Betriebswerte wie Sauerstoffversorgung und Schlammrückführung
- Prüfung der Schlammhöhe in der Vorklärung I Schlammspeicher. Gegebenenfalls Veranlassung der Schlammabfuhr durch den Betreiber. Für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Kleinkläranlage ist eine bedarfsgerechte Schlammentsorgung geboten. Die Schlammentsorgung ist spätestens bei 50 % Füllung des Schlammspeichers mit Schlamm zu veranlassen.
- Prüfung der Nachklärung auf Schwimm- und Bodenschlamm. Gegebenenfalls Verbringung in die Vorklärung
- Durchführung von allgemeinen Reinigungsarbeiten, z. B. Beseitigung von Ablagerungen
- Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage
- Kontrolle der ausreichenden Be- und Entlüftung
- die durchgeführte Wartung ist im Betriebshandbuch zu vermerken
Im Rahmen der Wartung ist eine Stichprobe des Ablaufes zu entnehmen. Dabei sind folgende Werte zu überprüfen:
- Temperatur
- pH-Wert
- absetzbare Stoffe
- CSB
Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind in einem Wartungsbericht zu erfassen. Der Wartungsbericht ist dem Betreiber zuzuleiten. Der Betreiber hat den Wartungsbericht dem Betriebshandbuch beizufügen und dieses der zuständigen Bauaufsichtsbehörde bzw. der zuständigen Wasserbehörde auf Verlangen vorzulegen.
Erfüllt die Kleinkläranlagen DELPHIN® compact die gesetzlichen Anforderungen?
Ja, die DELPHIN® compact erfüllt die geltenden gesetzlichen Vorgaben und Reinigungsanforderungen. Je nach Ausführung kann sie an unterschiedliche Reinigungsklassen angepasst werden und bietet damit eine sichere Lösung für verschiedenste Einsatzbereiche. Darüber hinaus entspricht die DELPHIN® compact der DIN EN 12566-3 und ist mit dem CE-Zeichen zertifiziert. Damit erfüllt sie die maßgeblichen europäischen Normen für Kleinkläranlagen und gewährleistet geprüfte Qualität, Sicherheit und Leistungsfähigkeit. Zusätzlich liegen DIBt-Prüfzeugnisse wie Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen sowie entsprechende Leistungserklärungen (DoP – Declaration of Performance) vor.
- Qualität & Sicherheit auf einen Blick
- DIN EN 12566-3 geprüft
- CE-zertifiziert
- Leistungserklärung (DoP) verfügbar
- Erfüllt gesetzliche Anforderungen für Kleinkläranlagen
Aufgrund der Änderungen im Bauproduktenrecht werden für CE-gekennzeichnete Kleinkläranlagen heute Leistungserklärungen des Herstellers verwendet, die die Übereinstimmung mit den Anforderungen der DIN EN 12566-3 bestätigen. Die Leistungserklärung ist heute der zentrale rechtliche Nachweis, dass eine Kleinkläranlage den Anforderungen der DIN EN 12566-3 und der EU- Bauproduktenverordnung (BauPVO) entspricht.
Für Kleinkläranlagen nach den harmonisierten Normen (z. B. EN 12566-3/-6) wurden bis Oktober 2016 bauaufsichtliche Zulassungen erteilt; danach nicht mehr für CE-gekennzeichnete Produkte. Die Neunte Verordnung zur Änderung der AbwV (2020) hat die bisherigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen abgeschafft und neue Regelungen zur sogenannten „Einhaltefiktion“ für Kleinkläranlagen mit CE-Kennzeichnung eingeführt, da nationale Zulassungen für harmonisierte Produkte nach EU-Recht nicht mehr zulässig sind. Für den rechtlicher Nachweis der Konformität und die Anmeldung der DELPHIN® Kleinkläranlagen compact bei Ihren Behörden können sie unsere CE-Kennzeichnungen und Leistungserklärungen einreichen. Die Leistungserklärung bestätigt, dass die DELPHIN® Kleinkläranlage nach DIN EN 12566-3 geprüft wurde, die Anforderungen der EU-BauPVO erfüllt und rechtmäßig in Verkehr gebracht und eingebaut werden darf.
Welche Vorteile bietet die vollbiologische Kleinkläranlage DELPHIN® compact gegenüber herkömmlichen Systemen?
Die DELPHIN® compact überzeugt durch ihre kompakte Bauweise, ein vollbiologisches Festbettverfahren ohne Chemie, hohe Reinigungsleistung und energieeffizienten Betrieb. Sie ist robust, langlebig und auf einen wartungsarmen Betrieb ausgelegt. Zudem lässt sie sich flexibel an unterschiedliche Anforderungen anpassen, z.B. durch einen Technikmodul
- im Behälteraufsatz BM (Behältermodul),
- an der Gebäudeinnenwand IM (Innenmodul) oder
- im Außenbereich frei aufgestellt AM (Außenmodul).
- Auf Wunsch ist auch eine passende Auftriebssicherung bei höher auftretenden Grundwasserständen lieferbar.
Wie kann ich die richtige Größe bei Kleinkläranlagen DELPHIN® compact für mein Projekt auswählen?
Die passende Anlagengröße wird über die sogenannte Einwohnergleichwert (EW)-Berechnung bestimmt. Dieser Wert beschreibt die zu erwartende Abwassermenge und -belastung und ist die Grundlage für die Auslegung jeder Kleinkläranlage.
- Entscheidend sind dabei insbesondere:
- Anzahl der dauerhaft und zeitweise genutzten Personen (EW = Einwohnerwerte)
- Nutzung des Gebäudes (z. B. Wohnhaus, Ferienhaus, Gewerbe)
- Spitzenbelastungen und saisonale Schwankungen – Tägliche Abwassermenge (Qd) [m3 /d]
- Behördliche Vorgaben im Rahmen der Genehmigung
Die DELPHIN® compact ist in verschiedenen Leistungsgrößen verfügbar und kann dadurch flexibel an unterschiedliche Projekte angepasst werden – vom Einfamilienhaus bis zur kleineren gewerblichen Nutzung.
Wichtig: Die endgültige Dimensionierung wird in der Regel durch einen Fachplaner oder den Fachbetrieb in Abstimmung mit der
zuständigen Wasserbehörde festgelegt.
Unser Tipp: Eine sorgfältige Bedarfsermittlung im Vorfeld verhindert Über- oder Unterdimensionierung und stellt einen
wirtschaftlichen, störungsfreien Betrieb der Anlage sicher.
Bemessungsbogen für Abwasser – Auswahlhilfe für Kläranlagen/Kleinkläranlagen
Kann die Kleinkläranlage DELPHIN® compact im Grundwasser eingebaut werden?
Ja, die Kleinkläranlage DELPHIN® compact kann im Grundwasserbereich eingebaut werden. Hierzu kann unter bestimmten Grundwasserständen (siehe Hinweis) die passende Auftriebssicherung DELPHIN® ATS compact (Art.-Nr. 7501 900 001) verwendet werden. (1 Set für einen Behälter der DELPHIN® compact Kleinkläranlagen, bestehend aus 4 verzinkten Stahlrohrprofilen und 4 Schlaufen aus Geotextil).
Hinweis: Die Kunststoffbehälter dürfen maximal 40cm im Grundwasser stehen. Bei höher auftretenden Grundwasserständen sind entsprechende bauliche Maßnahmen erforderlich.
Was ist bei Hotels, Gaststätten und Großküchen, wo große Mengen Fette und Öle organischen Ursprungs anfallen?
Bei Kleinkläranlagen für Hotels, Gaststätten und Großküchen ist ein Fettabscheider vor der Kläranlage Standard und in vielen Fällen sogar vorgeschrieben. Ein Fettabscheider trennt Fette und Öle aus dem Abwasser, bevor es in die vollbiologische Kläranlage gelangt. Die leichten Fettstoffe steigen dabei nach oben und werden dort gesammelt und entsorgt, während das vorgereinigte Abwasser nach dem Fettabscheider weiter zur Kläranlage fließt.
Kläranlagen DELPHIN® cube / cube-X
Einbau & Technik
Einbauanleitung
Grundwasser
Statik
Belüftung
Rohrgefälle
Domschächte
Wartung
Frostsicherheit
Verkehrsbelastung
Kläranlagen DELPHIN® compact
Wartung & Service
Wie hoch sind die Betriebs- und Wartungskosten?
Die Kleinkläranlage DELPHIN® compact ist besonders für einen wirtschaftlichen Betrieb mit geringen Betriebskosten konzipiert. Der Stromverbrauch für den Membranverdichter (keine Pumpen nötig) ist gering und die Wartung erfolgt in planbaren Intervallen durch Fachbetriebe. Keine Technik im Abwasserraum die zum Ausfall durch Feuchtigkeit oder Verschmutzung ausfallen könnte. Dadurch bleiben die laufenden Kosten langfristig überschaubar.
Welche Eigenkontrollen sind während des Betriebs der Kleinkläranlage DELPHIN® compact durchzuführen?
Der Betreiber der Kleinkläranlage muss die Arbeiten durch eine von ihm beauftragte sachkundige* Person durchführen lassen, wenn er selbst nicht die erforderliche Sachkunde besitzt. Der Betreiber hat in regelmäßigen Zeitabständen alle Arbeiten durchzuführen, die im Wesentlichen die Funktionskontrolle der Anlage sowie ggf. die Messung der wichtigsten Betriebsparameter zum Inhalt haben; dabei ist die vom Fachbetrieb übergebene Einbau-, Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers zu beachten.
- Tägliche Kontrolle
- Es ist zu kontrollieren, ob die Anlage in Betrieb ist.
- Monatliche Kontrollen
- Es sind folgende Kontrollen durchzuführen:
- Sichtprüfung des Ablaufes auf Schlammabtrieb
- Kontrolle der Zu- und Abläufe auf Verstopfung (Sichtprüfung)
- Feststellung von Schwimmschlammbildung und gegebenenfalls Entfernen des Schwimmschlamms (in den Schlammspeicher)
- Ablesen des Betriebsstundenzählers von Gebläse (Membranverdichter) und Pumpen und Eintragen in das Betriebstagebuch
* Als „sachkundig“ werden Personen des Betreibers oder beauftragter Dritter angesehen, die auf Grund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen gewährleisten, dass sie Eigenkontrollen an Kleinkläranlagen sachgerecht durchführen.
Welche Eigenkontrollen sind während des Betriebs der Kleinkläranlage DELPHIN® compact durchzuführen?
Die Wartung ist von einem Fachbetrieb (Fachkundige*) mindestens zweimal im Jahr (im Abstand von ca. sechs Monaten) gemäß Wartungsanleitung durchzuführen. Die konkrete Wartungspflicht kommt überwiegend aus dem Wasserrecht, DWA-Regelwerk (DWA-A 221) sowie aus der Allgemein bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt.
*Fachbetriebe sind betriebsunabhängige Betriebe, deren Mitarbeiter (Fachkundige) aufgrund ihrer Berufsausbildung und der Teilnahme an einschlägigen Qualifizierungsmaßnahmen über die notwendige Qualifikation für Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen nachweislich verfügen.
Der Inhalt der Wartung ist mindestens Folgender:
- Einsichtnahme in das Betriebsbuch mit Feststellung des regelmäßigen Betriebes (Soll-Ist-Vergleich)
- Funktionskontrolle der betriebswichtigen maschinellen, elektrotechnischen und sonstigen Anlageteile wie Gebläse (Membranverdichter) und Pumpen bzw. Lufthebeanalgen (LHA)
- Wartung von Gebläse (Membranverdichter) und Pumpen nach Angaben der Hersteller
- Funktionskontrolle der Steuerung und der Alarmfunktion
- Einstellen optimaler Betriebswerte wie Sauerstoffversorgung und Schlammrückführung
- Prüfung der Schlammhöhe in der Vorklärung I Schlammspeicher. Gegebenenfalls Veranlassung der Schlammabfuhr durch den Betreiber. Für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Kleinkläranlage ist eine bedarfsgerechte Schlammentsorgung geboten. Die Schlammentsorgung ist spätestens bei 50 % Füllung des Schlammspeichers mit Schlamm zu veranlassen.
- Prüfung der Nachklärung auf Schwimm- und Bodenschlamm. Gegebenenfalls Verbringung in die Vorklärung
- Durchführung von allgemeinen Reinigungsarbeiten, z. B. Beseitigung von Ablagerungen
- Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage
- Kontrolle der ausreichenden Be- und Entlüftung
- die durchgeführte Wartung ist im Betriebshandbuch zu vermerken
Im Rahmen der Wartung ist eine Stichprobe des Ablaufes zu entnehmen. Dabei sind folgende Werte zu überprüfen:
- Temperatur
- pH-Wert
- absetzbare Stoffe
- CSB
Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind in einem Wartungsbericht zu erfassen. Der Wartungsbericht ist dem Betreiber zuzuleiten. Der Betreiber hat den Wartungsbericht dem Betriebshandbuch beizufügen und dieses der zuständigen Bauaufsichtsbehörde bzw. der zuständigen Wasserbehörde auf Verlangen vorzulegen.